Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEW)
- Zusammenfassung -
Seit dem 1. Januar 2009
Wärmeversorgung in Deutschland:
Die Wärmeversorgung in Deutschland ist sichergestellt. Mittel- und langfristig stellt die Wärmeversorgung jedoch ein Problem dar, und zwar aus mehreren Gründen:
- Kohle; Öl und Gas: - sind begrenzt, weltweite Nachfrage führt zu weiter steigenden Preisen bis schließlich keine weiteren fossilen Energieträger mehr geliefert werden können.
- Öl und Gas: - Deutschland selbst verfügt über keine nennenswerten Vorkommen und muss deshalb Energie importieren.
- tragen erheblich zum Treibhauseffekt u. Klimawandel bei
Was kann getan werden:
- Dämmung von Gebäuden
- Modernisierung an Gebäudeaußenwänden
- Sparsames Heizen
- Erneuerbare Energien (z.B. Solaranlagen)
- Schafft erhöhte Wertschöpfung im Inland
Können Erneuerbare Energien genug Wärme bereitstellen?
- ca. 6,6 % des deutschen Wärmebedarfs werden durch Erneuerbare Energien in Deutschland
gedeckt
- 2020 soll die Wärmeversorgung damit 14 % betragen
Warum ist der Beitrag der Erneuerbaren Energien heut noch so gering?
- die Technologien stecken noch in den Kinderschuhe
- in den letzen Jahren hat man Erneuerbare Energien eher mit Strom in Verbindung gebracht,
nicht mit Heizung
- hohe Investitionskosten schrecken ab, man profitiert jedoch später von den günstigen
Betriebskosten
Wesentliche Inhalte des EEG’s:
1.) Nutzungspflicht:
- Eigentümer von Gebäuden die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energien
für Ihre Wärmeversorgung nutzen
- falls man keine Erneuerbaren Energien nutzen möchte, kann man das Haus stärker
dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme
Kopplung nutzen
2.) Finanzielle Förderung:
- Nutzung von erneuerbaren Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert
- Mittel werden auf bis zu 500 Mio.€ / Jahr aufgestockt
3.) Wärmenetze:
- erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen
- ermöglicht evtl., dass Kommunen den Anschluss und die Nutzung vorschreiben
Ab wann muss die Nutzungspflicht erfüllt werden?
- Muss grundsätzlich bei allen Neubauten erfüllt werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu errichtet werden
- Für in Planung befindliche Gebäude bzw. wer vor dem 01.Januar 2009 einen Bauantrag stellt ist zwecks Planungssicherheit von der Nutzungspflicht ausgenommen
Was kostet die Nutzungspflicht?
Die Nutzungspflicht ist teuer – und günstig zugleich. Die Investitionskosten sind hoch, aber anschließend werden bei Erneuerbaren Energien Kosten eingespart.
Man darf nicht nur die Investitionskosten, sondern muß die Ersparnis der gesamten Laufzeit der Anlage mit einbeziehen.